

Traktor-Führerscheinklassen
(L, T)
Welche Fahrzeuge darf man mit diesen Traktor-Führerscheinklassen fahren?
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhängern.
Mindestalter 16 Jahre.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klasse: –
a) Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h,
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h,
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
Mindestalter:
- 16 Jahre für bbH bis 40 km/h und
- 18 Jahre für bbH über 40 bis 60 km/h
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
Theorie
- 12 Doppelstunden2 Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2 Grundstoff) - 2 Doppelstunden2 Zusatzstoff
Praxis
- Keine praktische Ausbildung erforderlich
Theorie
- 12 Doppelstunden2 Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2 Grundstoff) - 6 Doppelstunden2 Zusatzstoff
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Welche Prüfung muss ich machen?
Theorieprüfung ist abzulegen.
- bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen, ab 111 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden. - bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.
Praktische Prüfung entfällt.
Theorieprüfung ist abzulegen
- bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 1 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden. - bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 70 Minuten
(Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften)
Außerdem ist zu beachten:
Theorieprüfung ist abzulegen.
- bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen, ab 111 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden. - bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.
Praktische Prüfung entfällt.
Theorieprüfung ist abzulegen.
- bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 1 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden. - bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.
Praktische Prüfung ist abzulegen.
Dauer mindestens 60 Minuten
(Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften)
Benötigte Unterlagen (L, T):
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass
Wissenswertes (L, T):
Befristung der Fahrerlaubnis
- Die Fahrerlaubnis der Klassen L und T wird unbefristet erteilt.
Befristung des Führerscheindokuments
- Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
- Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
- Zur Verlängerung benötigt Sie nur ein Passbild.
Wenn Sie den Führerschein der “alten” Klasse 3 haben und in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins auf Antrag die Klasse T zugeteilt.
zGM = zulässige Gesamtmasse
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
FahrschAusbO = Fahrschüler-Ausbildungsordnung
1 Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.
2 je 90 Minuten
3 je 45 Minuten