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Wenn Sie innerhalb der Probezeit im Verkehr aufgefallen sind, werden Sie von der Führerscheinbehörde aufgefordert, an einem ASF Seminar teilzunehmen.
ASF Kurs - Aufbauseminar für Fahranfängerinnen und Fahranfänger
Das Aufbauseminar für Fahranfängerinnen und Fahranfänger (ASF), ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnete Maßnahme bei einem Verstoß innerhalb der Probezeit, die im Regelfall für die ersten zwei Jahre einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klassen L, AM, T) festgelegt wird.
Was bedeutet die Aufforderung an einem ASF Seminar teilzunehmen?
- Innerhalb eines Monats nach Zustellung der Aufforderung, müssen Sie sich in einer Fahrschule zu einem ASF Kurs anmelden.
- Spätestens drei Monate nach Erhalt der Aufforderung, muss eine Bestätigung über eine erfolgreiche Teilnahme an einem ASF Kurs der Behörde vorliegen.
- Falls der Aufforderung nicht fristgerecht Folge geleistet wird, droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Sobald Sie sich angemeldet und das Seminar Entgelt geleistet haben, werden alle weiteren Formalitäten von uns erledigt. Sie erhalten von uns mindestens eine Woche vor Beginn des Seminares eine Einladung zur ersten Sitzung. Die Kurse werden von unseren dazu ausgebildeten Seminarleitern gehalten.
Wie läuft ein ASF Kurs ab?
- Das Seminar besteht aus vier Sitzungen. Eine Sitzung dauert 135 Minuten.
- Der Erste Termin wird von uns vorgegeben, die weiteren Termine werden individuell mit allen Kursteilnehmern abgestimmt. Die Termine müssen innerhalb von 2 bis 4 Wochen stattgefunden haben.
- Vor Beginn der 2. Sitzung findet eine Beobachtungsfahrt von 30 Minuten, in Begleitung von zwei weiteren Kursteilnehmern, statt.
- Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses, leiten wir die Teilnahmebescheinigung an die zuständige Behörde weiter.