Auf dieser Seite beantworten wir häufig gestellte Fragen zu der Ausbildung zum Führerschein für PKW, Motorad oder LKW und auch zur Aus- und Weiterbildung für Berufskraftfahrer.
Häufig gestellte Fragen zur Fahrausbildung
Grundsätzlich benötigen Sie für die Anmeldung in der Fahrschule keine besonderen Unterlagen.
Für den Antrag den Sie bei der Führerscheinstelle einreichen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antragsformular (Dieses erhalten Sie bei Anmeldung in unserem Büro)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Erste Hilfe Schulung
- Sehtest
- biometrisches Passbild
Grundsätzlich gibt es 12 Grundunterrichte. Je nachdem welchen Führerschein Sie machen, kommen klassenspezifische Unterrichte hinzu. Möchten Sie Ihren vorhanden Führerschein jedoch erweitern, so benötigen Sie nur 6 Grundunterrichte.
Sie benötigen so viele Fahrstunden, dass Sie sich sicher alleine im Straßenverkehr bewegen können und möglichst auf Anhieb die Prüfung bestehen.
Für die Klassen A, B und C sind 12 Sonderfahrten vorgeschrieben.
Bei Erweiterung von B auf BE und C auf CE sind 5 Sonderfahrten vorgeschrieben.
Bei Erweiterung von A1 auf A2 und A2 auf A sind 6 Sonderfahrten vorgeschrieben.
Bei Ersterteilung dürfen 10 Fehlerpunkte nicht überschritten werden.
Bei Erweiterung dürfen 6 Fehlerpunkte nicht überschritten werden.
Sie können 3 Monate vorab die theoretische und 1 Monat vor Ihrem Geburtstag die praktische Prüfung ablegen.
Bei der Prüfung zur Führerschein Klasse B müssen Sie nur einen Fragebogen ausfüllen.
In den anderen Klassen erhalten Sie einen Bogen, bei dem nur der Grundstoff abgefragt wird. Für die klassenspezifischen Fragen bekommen Sie einen Zusatzbogen.
Die Fahrtermine können Sie mit Ihrem Fahrlehrer individuell abstimmen.
Grundsächlich ist es vorgeschrieben, dass die theoretische und praktische Ausbildung in einem Ausbildungsgang gemacht werden muss. Wir empfehlen vorab drei Grundunterrichte, damit Sie eine gewisse Grundkenntnis vor Ihrer ersten Fahrstunde haben.