Die Fahrschule Wetterau Schmidt GmbH ist ein anerkannter Bildungsträger nach § 177 SGB III. Wir sind zertifiziert nach § 9 AZAV. Unsere Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen können durch die Agentur für Arbeit gefördert werden. Unser Bildungsangebote im Kursnet können sie hier einsehen.
Ausbildung und Weiterbildung für Berufskraftfahrer
Auf Grund der EG-Richtlinie 2003/59/EG wurde am 1. Oktober 2006 das BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) mit der zugehörigen Verordnung in Kraft gesetzt. Diese sieht u.a. eine Schulung zum Erwerb einer Bescheinigung über die Weiterbildung für Fahrer/innen bestimmter Kraftfahrzeuge vor.
- Fahrausbildung in den Klassen C1,C1E,C,CE,BE und T
- Weiterbildungsmodule für Berufskraftfahrer
- Beschleunigte Grundqualifikation
- Ladungssicherungseminare nach VDI 2700
- Ecotraining nach Mercedes-Benz Richtlinien
- Gefahrgutkurse (ADR)
- Wechselbrückentraining
- Gabelstaplerkurse
- Schulung am digitalen Tachgraphen
- Perfektionstrainings auch für Wiedereinsteiger
Zielgruppe Weiterbildung
Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE und Güterverkehr mit Kraftfahrzeuge der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE. Innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraumes muss dieser Personenkreis eine regelmäßige Weiterbildungsschulung ohne Abschlussprüfung nachweisen.
Weiterbildungsmodule
Unsere Weiterbildungen für Berufskraftfahrer behandeln Themen wie Eco-Training, Sozialvorschriften für den Güterverkehr, Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit, Schaltstelle Fahrer- Imageträger, Dienstleister, Profi und auch die Ladungssicherung. Informationen zu den Kursen finden Sie unten.
Nachweis der Weiterbildung
- Durch Eintragung im Führerschein
- Karten-Führerschein erforderlich
Abschluss der Weiterbildung
Schulungsnachweis je Modul gemäß BKrFQV, bei Vollständigkeit (5×7 Stunden à 60 Minuten) dient er zur Vorlage bei der Führerscheinstelle für den Eintrag “95” in den EU-Führerschein.